Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und – präsidenten hat am 10. Juni 2021 in Fortschreibung ihrer bisherigen Beschlüsse zur Entwicklungszusammenarbeit vereinbart, dass die Länder auch künftig ihren Beitrag zur Bewältigung entwicklungspolitischer Herausforderungen im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bis 2030 leisten werden.

Sie kommen überein, bei der Entwicklungszusammenarbeit der Länder auf der Grundlage des Positionspapiers „Beitrag der deutschen
Länder zur nachhaltigen globalen Entwicklung“ zu verfahren und die Kooperation mit dem Bund zu verstärken.

Der Beschluss bei https://entwicklungspolitik-brandenburg.de/weitere-dokumente/